Jürgen Linhart

Fachanwalt für Verwaltungsrecht // Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht // Fachanwalt für Agrarrecht

  • Rechtsanwalt seit 2003
  • Fachanwalt für Verwaltungsrecht
  • Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
  • Fachanwalt für Agrarrecht
  • Mitgründung der BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte
  • umfangreiche Vortrags- und Lehrtätigkeit, u.a. als Lehrbeauftragter für Umwelt- und Energierecht an der OTH Regensburg
  • Nach 15 Jahren Ausscheiden aus der bisherigen Sozietät und Einstieg in die unabhängige, spezialisierte Tätigkeit bundesweit im Kooperations-Verbund mit anderweitig spezialisierten Rechts- und Fachanwälten und Beratungsunternehmen

Beratungs- und Tätigkeitsspektrum

Rechtsanwalt Jürgen Linhart berät und vertritt Mandanten als Fachanwalt für Verwaltungsrecht, für Bau- und Architektenrecht und für Agrarrecht. Im Kern seiner beratenden Tätigkeit stehen dabei Rechtsfragen rund um Grundstück und Immobilie, so dass auch angrenzende Rechtsgebebiete wie etwa das Erbrecht zu seinem Beratungsspektrum gehören. Zu den immer wiederkehrenden Mandanten von Rechtsanwalt gehören Bauträger, Kommunen, Maklerbüros, Unternehmen auf dem Bausektor oder private „Häuslebauer“, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) oder Erbengemeinschaften sowie kirchliche Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts, Adelshäuser, Forstbetriebe und Landwirte ebenso wie Bürgerinitiativen oder Anliegergemeinschaften. Der Spezialist für alle immobilienrechtlichen Fragestellungen kooperiert stets eng mit Architekten und Planungsbüros sowie mit Steuer- und Unternehmensberatern des jeweiligen Mandanten.

In seinem Beratungsalltag unterstützt RA Linhart Gemeinden und Investoren bei der Baulandentwicklung, berät aber nicht nur im Wohnbau, sondern häufig auch in Fragen der Einzelhandels- und der Innenentwicklung oder bei Vorhaben spezieller Branchen, etwa der Energiewirtschaft oder der Gastronomie. Er begleitet Vergabeverfahren, berät umfassend in der Bauleitplanung und hilft bei der Erlangung schneller und möglichst auflagenfreier Genehmigungen in Abstimmung mit Architekt, Fachplaner und Bauaufsichtsbehörde. Rechtsanwalt Linhart führt die hierzu erforderlichen gerichtlichen Verfahren und betreut für Baubetroffene Nachbarklagen oder wehrt solche für Bauherren oder Gemeinden ab.

Er vertritt vor dem Verwaltungsgericht und schützt die rechtlichen Interessen von Baubeteiligten vor den Baukammern des jeweils zuständigen Land- und Bausenaten des jeweiligen Oberlandesgerichts.

Der Rechts- und dreifache Fachanwalt hilft bei der Gestaltung von Immobilienkauf- oder Überlassungsverträgen und bei gewerblichen Mietverträgen. Auch die typischen Fragen des bauplanungsrechtlichen Außenbereichs sind häufiger Beratungs- und Prozessgegenstand bei Rechtsanwalt Linhart. Er kennt die Besonderheiten des Landpachtrechts und verschiedener Vorkaufsrechtsproblematiken.

Rechtsanwalt Linhart bringt vielfältige Erfahrung in der Konzeption und Realisierung von Projekten des Erneuerbare-Energien-Sektors (Wasserkraft, Geothermie, Photovoltaik, Biomasse) mit und berät Energieunternehmen in allen Fragen der Energiewirtschaft, bei denen häufig auch eine Vertretung vor den Zivilgerichten erforderlich wird, die den Fachanwalt in Spezialverfahren schon bis zum Bundesgerichtshof (BGH) geführt hat.

Im Immissionsschutz- und Umweltrecht besitzt Rechtsanwalt Linhart besondere Expertise. Bauprojekte werden immer mehr von diesen Rechtsbereichen berührt, was dann sicherer Handhabung im Einzelfall bedarf. Auch Lagerflächen werden in diesem Schnittstellenbereich von u.a. Abfall-, Wasser- und Baurecht zunehmend mehr betroffen.

Stadtwerke und Zweckverbände berät der Jurist auch in der Konzeption von Gebühren- und Beitragssatzungen  und –gestaltungen und ist häufig mit Leitungsrechten befasst.

Rund um das Grundstück berät der Fachanwalt für Agrarrecht im Landpachtrecht, in der Planfeststellung, bei drohender Enteignung oder in der Furbereinigung ebenso wie zu den Themen Subvention, Grunddienstbarkeit, Notweg oder umfassend im Nachbarrecht und im Erbrecht, wo Immobilien oft besonderer Handhabung bedürfen. Rechtsanwalt Linhart ist auch als Testamentsvollstrecker tätig.

Als unabhängiger Berater und Prozessvertreter kennt Rechtsanwalt Linhart als Fachanwalt das Verwaltungsrecht nicht nur von der Kommunenseite her, sondern auch aus dem Blickwinkel von Nachbarn, Anliegern, Bürgerinitiativen und Naturschutzverbänden und führt immer wieder auch sog. Verbandsklageverfahren oder vertritt betroffene Vorhabenträger in solchen Verfahren. Die  Entscheidungsprozesse der öffentlichen Hand sind aus langjähriger politischer Tätigkeit gut vertraut. Er war in der Kommunalpolitik als Mitglied eines Gemeinderats aktiv und wurde auch in den Kreistag gewählt.

Jürgen Linhart ist als passionierter Violinist musikalisch in mehreren Ensembles aktiv, fördert junge Musiker im Vorstand des Ostbayerischen Jugendorchesters (OJO) und musiziert als Mitglied des Deutschen Juristenorchesters mit Richtern, Staatsanwälten, Verwaltungsjuristen und Kollegen aus der Anwaltschaft.

Rechtsanwalt im Landwirtschaftsrecht

Als Fachanwalt für Agrarrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Linhart landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Fischereibetriebe, Gartenbaubetriebe, Erzeugergemeinschaften und bäuerliche Interessengemeinschaften in allen rechtlichen Angelegenheiten rund um Landwirtschaft, Forstwirtschaft und die Fischerei.

Besonders qualifiziert tätig ist der zweifache Fachanwalt für Agrarrecht und für Verwaltungsrecht im agrarspezifischen Verwaltungsrecht – ein Gebiet, das den Alltag in der Landwirtschaft zunehmend maßgeblich durch unzählige Regulierungen bestimmt (z.B. öffentliches Baurecht, Abwehr von Nachbarklagen, strategische Abwehr von heranrückender Bebauung, Genehmigungen für Anlagen, Immissionsschutzrecht, Umweltrecht, Wasserrecht, Flurbereinigungsrecht, Tierseuchen- und Tierschutzrecht, Subventionen und staatliche Kontrollen, Lebensmittelrecht). Häufig angefragt wird der Spezialist auch im Forstrecht und im Jagdrecht.

Befasst ist er als einer der ganz wenigen Fachanwälte für Agrarrecht auch im agrarspezifischen Zivilrecht, also in allen bürgerlich-rechtlichen Angelegenheiten der Landwirte und der Forstbetriebe (z.B. Landpachtrecht, Geltendmachung von Mängelrechten beim Landmaschinenkauf, Hofübergabe und Erbrecht, Regulierung von Flurschäden, Grenzstreitigkeiten nach Vermessung, Regulierung von Verkehrsunfällen mit landwirtschaftlichem Gerät, Beitreibung offener Forderungen und Abwehr unberechtigter Forderungen, Recht aus Mitgliedschaft in Genossenschaften und Verbänden, Unternehmenskauf in der Landwirtschaft, Kooperationen und Gesellschaftsrecht, Landpachtrecht).

Rechtsanwalt Jürgen Linhart verteidigt Mandanten im agrarspezifischen Ordnungswidrigkeitenrecht und Strafrecht (z.B. bei Vorwürfen im Umweltstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Tierschutz, Tierseuchenrecht, Lebensmittelrecht).

In allen Angelegenheiten wird das oft unbekannte agrarspezifische Sozialversicherungsrecht und die für die Landwirtschaft  geltenden Besonderheiten im Steuerrecht, in Kooperation mit dem Steuerberater des Mandanten, berücksichtigt.

Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Das Tätigkeitsfeld als Fachanwalt für Verwaltungsrecht liegt im Spannungsfeld zwischen Bürger bzw. Unternehmen und Behörde, in der Begleitung von Genehmigungsverfahren sowie im Bereich der Beratung von Kommunen. Rechtsanwalt Linhart kennt beide Seiten aus mehrjähriger, früherer ehrenamtlicher Tätigkeit als Mitglied im Gemeinderat und im Kreistag.
Oft kann der Fachanwalt gegen anfangs noch geringen Kostenaufwand schon durch das Instrument der Akteneinsicht und einem darauf basierenden Behördengespräch oder entsprechender Beratung einen sich anbahnenden Problemfall in einem noch frühen Verfahrensstadium „in die richtige Bahn lenken“, bevor Bescheide ergehen oder aufwändige, langwierige und teure Gerichtsverfahren betrieben werden müssen.
Auch die Möglichkeiten öffentlich-rechtlicher vertraglicher Vereinbarungen werden ohne spezialisiert-anwaltlichen Beistand oft zu wenig genutzt, obwohl sie für beide Seiten flexiblere Lösungen ermöglichen als herkömmliche Verwaltungsverfahren „per Bescheid“.
Als Fachanwalt berät und vertritt Jürgen Linhart Sie aber auch mit der Erfahrung aus knapp zwei Jahrzehnten gegenüber Behörden in Verwaltungsverfahren (z.B. in Genehmigungsverfahren, Widerspruchsverfahren oder Planfeststellungsverfahren). Natürlich gehören auch streitige Angelegenheiten vor dem jeweiligen Verwaltungsgericht, dem Verwaltungsgerichtshof bzw. Oberverwaltungsgericht und dem Bundesverwaltungsgericht, vor dem Rechtsanwalt Linhart in den letzten Jahren immer wieder Verfahren führte, zum Alltag des spezialisierten Verwaltungsrechtsanwalts.

Oft muss eine sofort vollziehbare behördliche Anordnung regelmäßig auch im einstweiligen Rechtsschutz bzw. in einem Eilverfahren gekonnt angegriffen werden. Neben einer notwendigen Anfechtungsklage gegen den Bescheid ist damit die aufschiebende Wirkung einer solchen Klage, also vorläufige einstweilige Aussetzung des behördlichen Vollzugs zu erkämpfen, um nicht vor vollendeten Tatsachen stehen zu müssen.

Rechtsanwalt Jürgen Linhart berät und vertritt Sie bereits bei der Vorbereitung Ihres Antrags und dessen wunschgemäßer Verbescheidung bzw. Durchsetzung, insbesondere betreffend Bauleitplan (Bebauungsplan), bei einem Antrag auf Bauvorbescheid oder Baugenehmigung. Er berät Sie betreffend die Abwehr einer rechtswidrigen Planung oder die Verhinderung von störenden Nachbarbauvorhaben. Bürger, Kommunen und Unternehmen und Betriebe aller Branchen wenden sich an den auf diesem Sektor doppelt qualifizierten Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht bei Problemen und Streitigkeiten rund um das Bauen.

Gewerbetreibende fragen ihn häufig in Zusammenhang mit ihrem ausgeübten Gewerbe, insbesondere bei Verfahren zur Erteilung von Konzessionen, Erlaubnissen und Genehmigungen, an.

Bürger- und Anliegerinitiativen wenden sich an den Fachanwalt, wenn nicht nachvollziehbare Beitragslasten (für Erschließung, Straßenausbau bzw. Herstellungsbeiträge etc.) im Raum stehen.

Zum weitläufigen Feld Verwaltungsrecht gehören:

  • Öffentliches Baurecht, Denkmalschutz, Fachplanungsrecht und Planfeststellungsrecht, Enteignung
  • Beamtenrecht, Disziplinarrecht, Soldatenrecht
  • Kirchenrecht
  • Kommunalrecht und Abgabenrecht (Erschließungsbeiträge etc), Straßenrecht
  • Staatshaftungsrecht
  • Hochschulzulassungsrecht
  • BAföG-Recht
  • Personenbeförderungsrecht
  • Schulrecht, Ausbildungsrecht, Prüfungsrecht
  • Umweltrecht, Immissionsschutzrecht, Wasserrecht
  • Agrarrecht, Flurbereinigungsrecht
  • Wirtschaftsverwaltungsrecht (Gewerbe, Gaststättenrecht, Handwerksordnung usw.)
  • Subventionen
  • Vergaberecht
  • Verfassungs-, Europarecht

Recht der Grundstücke und Immobilien

Ob Ackergrund oder Baufläche, ob schlichter Bauplatzkauf oder größere Immobilien-Transaktion, ob privat oder gewerblich – Grundstücksgeschäfte sind stets komplex und voller Risiken. Die gilt für Kauf ebenso wie bei der Verpachtung und Vermietung von Immobilien – auch hier erspart der richtige und rechtzeitig eingeholte Rechtsrat viel Ärger. Und geht es in den Streit ist der spezialisierte Rechtsanwalt als Ihr Berater und als Profi an Ihrer Seite im gerichtlichen Verfahren unabdingbar.

Immobiliengeschäfte rechtssicher gestalten

Schon im Vorfeld einer Immobilientransaktion kann sich die Frage ergeben, ob und inwieweit Vorvereinbarungen, oft in Form eines sog. Letter of Intent oder Memorandum of Understanding bezeichnet, bindend sind.

Aber auch im notariellen Kaufvertrag selbst sind später eine ganze Reihe von Regelungen zu beachten, die Sie vorher gesondert klären sollten. Denn der Notar ist zwingend stets in der Rolle des neutralen Vertragsgestalters für beide Seiten. Er muss Käufer- und Verkäuferinteressen gleichermaßen im Blick haben und darf nicht parteiisch sein, insbesondere nicht die einzelne Vertragspartei beraten. Der Rechtsanwalt dagegen ist Ihr Berater. Er darf und muss Ihren Blickwinkel parteiisch einnehmen, Sie vor Risiken warnen, Ihre Interessen gegenüber der anderen Vertragspartei durchsetzen.

Rechtsanwalt Linhart rät: Lassen Sie Notarverträge im Entwurf immer vom spezialisierten Rechtsanwalt aus Ihrer Sicht prüfen.

Rechtliche Rahmenbedingungen kennen und bewerten

Bei allen Grundstücksgeschäften – vom Hauskauf bis zum komplexen Immobilienprojekt – ist es wichtig, alle rechtlichen Rahmenbedingungen des Geschäfts zu überblicken, da damti oft erhebliche wirtschaftliche Folgen verbunden sind. Oft kann schon ein einzelner Eintrag im Grundbuch relevant sein. Dort ist ein Erbbaurecht genauso wie ein Vorkaufsrecht oder ein Rückerwerbsrecht geregelt. Streitig im Grundbuchrecht im weitesten Sinne werden oft Dienstbarkeiten (etwa ein Wohnrecht oder ein Geh- und Fahrtrecht für fremde Dritte). Auch ein Grundpfandrecht kann sich erheblich auf die Grundstücksnutzbarkeit auswirken. Der Spezialist im Grundstücksrecht definiert für Sie individuell auf jedes Projekt zugeschnitten die zu prüfenden Punkte und setzt gemeinsam mit Ihnen und Ihren weiteren Beratern (Steuerberater, Ingenieur, Architekt, Fachplaner) die vollständige Prüfung des Projekts um.

Gefahrenquelle öffentlich-rechtliche Rahmenbedingungen

Gesetzliche Vorkaufsrechte, etwa der Kommune aus städtebaulichen oder naturschutzrechtlichen Erwägungen oder im landwirtschaftlichen Bereich nach u.a. dem sog. Grundstücksverkehrsgesetz und dem sog. Reichssiedlungsgesetz, kommen heutzutage immer häufiger zur Anwendung und sind nur unter erheblichem Aufwand abzuwenden, wenn die vertragliche Gestaltung nicht bereits im Vorfeld gezielt  hierauf Acht gibt. Auch eine mögliche Subventionssituation und die Frage noch offener Erschließungs-, Herstellungs- oder Ausbaubeiträge führt im Nachhinein nicht selten zum Problem oder gar Konflikt.

Auch die bauplanerische Situation ist frühzeitig  und professionell zu klären, was heutzutage nicht mehr alleine ein Architekt oder Fachplaner zu leisten vermag. Ältere Baugenehmigungen sagen oft mehr über die Art zulässiger Nutzung, über Stellplatzfragen oder über Denkmalschutzvorgaben aus, als man beim Kauf wahrhaben will und insbesondere ein Bebauungsplan oder dessen Fehlen kann ganze Projekte zunichte machen. Bei Bestandsimmobilien sind häufig Fragen des Brandschutzes, die zusammen mit dem entsprechenden Fachplaner zu lösen sind, ein nicht zu vernachlässigender Aspekt.

Je nach Größe des Projekts sind im Zweifel auch umweltrechtliche Themen wie Altlasten, Immissionsschutz und Wasserrecht zu klären. Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Fachanwalt für Agrarrecht ist mit all diesen Bereichen bestens vertraut.

Immobilien vermieten oder verpachten

Wer seine Immobilie nicht selbst nutzen möchte kann diese Dritten zur Verfügung stellen. Mietverträge oder Pachtverhältnisse enthalten allerdings für alle Beteiligten immer wieder Überraschungen. Daher ist es wichtig, schon im Vorfeld zu wissen, welche Risiken es gibt, und wie diese durch passende Regelungen abgemildert werden können. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Ziele umzusetzen und langfristig stabile Vertragsbeziehungen zu begründen und Streitigkeiten zu vermeiden. Nicht zuletzt tauchen bei der Landpacht rechtliche Besonderheiten auf, die Immobilienprojekte um Jahre verzögern können und die nur der Fachanwalt für Agrarrecht auf Anhieb im Blick hat.

Rechtsanwalt Linhart ist nach vielen Jahren Erfahrung als rechtlicher Berater und Prozessvertreter rund um die Immobilie Ihr qualifizierter Ansprechpartner für Planen, Bauen und Problemen rund um Ihr Grundstück. Er berät Sie in allen Angelegenheiten rund um die Immobilie. Sprechen Sie ihn an. Er gibt Ihnen für jedes Vorhaben eine fallgenaue Checkliste an die Hand und sichert Ihr Geschäft ab.

Was der Spezialist für Rechtsfragen zum Grundstück für Sie tun kann:

  • Umfassende Begleitung von Immobilien-Projekten
  • Begleitung im Verfahren zur Erlangung einer Genehmigung
  • Baurechtliche Betreuung
  • Umsetzung von Nutzungskonzepten (Vermietung, Verpachtung, etc.)
  • Verkauf oder Refinanzierung eines Projekts
  • Mietvertrag für Wohnimmobilien
  • Anmietung oder Vermietung von Gewerbeimmobilien
  • Maklerrecht
  • Leasing
  • Kauf und Verkauf von Grundstücken
  • Enteignung
  • Baurecht
  • Pachtrecht (z.B. Gaststätte)
  • Landpachtrecht

Energierecht

Einen Schwerpunkt der umfassenden Beratungstätigkeit von Rechtsanwalt Linhart bildet das Energierecht und der Bereich Erneuerbarer Energien. Viele Normen im Energierecht sind geprägt von öffentlich-rechtlicher Dogmatik und daher typisches Aufgabenfeld für den Fachanwalt für Verwaltungsrecht.

Rechtsanwalt Linhart hat auf diesem Gebiet Erfahrung bei der Projektbegleitung
von Vorhaben der

  • Photovoltaik
  • Windkraft
  • Biomasse
  • (Tiefen-)Geothermie
  • Wasserkraft

Er berät und vertritt Betreiber von Kraftwerken, Kommunen, Investoren und Technologieunternehmen in der jeweiligen Rolle als

  • Erzeuger
  • Lieferanten
  • Netzbetreiber
  • Energiegroßkunden

Er unterstützt Mandanten der mittelständischen Strom- und Energiewirtschaft, privat wie Stadtwerke, mit einer weitgefächerten Kompetenz insbesondere bei

  • Gestaltung von Verträgen und allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Unternehmensgründung und -umgestaltung
  • Schutz gegen Wettbewerbsverletzungen
  • Vertretung vor Gerichten sowie in außergerichtlichen Verfahren
  • Gestaltung von Kooperationsverträgen (insbes. Joint-Ventures)
  • Vertragskündigung
  • Durchleitungsvereinbarung oder -durchsetzung
  • Beistellungsvereinbarungen
  • Aufbau und Betrieb von Versorgungsnetzen
  • Sonderkundenverträgen
  • Rahmenverträgen
  • Genehmigungsverfahren

Baurecht

Zu den Aufgaben als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht gehört für Rechtsanwalt Linhart die bauvorbereitende und baubegleitende Rechtsberatung und das juristische Projektmanagement. Im Bereich des privaten Baurechts ist aber auch die außergerichtliche Streitschlichtung oder die fachlich kompetente Prozessvertretung häufig erforderlich. Spätestens seit mit dem 1.1.2018, als das Baurecht des BGB grundlegend wie nie reformiert wurde und alle Landgerichte seither spezielle Baukammern eingerichtet haben, ist dieses Rechtsgebiet die Sache spezialisierter Juristen geworden.

Der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht vertritt in diesem Bereich Architekten, Bauträger, gewerbliche und private Bauherren, Banken und Investoren, öffentliche Auftraggeber, insbesondere Kommunen, quasi-öffentliche Auftraggeber, wie z.B. Verbände, sowie Baufachbetriebe. Im sog. privaten Baurecht muss der Rechtsanwalt mit den oft komplexen Rechtsbeziehungen zahlreicher am Bau Beteiligter, vom Architekten über den Generalunternehmer, vom Bauherren bis zum Sonderfachmann, umgehen. Die oft vielfältigen Rechts- und Vertragsbeziehungen, etwa bei gestuftem Nachunternehmereinsatz, sind häufig mit den Besonderheiten der VOB angereichert. Sie gehören zum täglichen Aufgabenspektrum von Rechtsanwalt Linhart im Bereich des Baurechts.

Eine ganz eigene Rechtsmaterie auf der Grundlage verwaltungsrechtlicher Systematik stellt das Vergaberecht dar, das überwiegend im Zusammenhang mit der Vergabe von Bauaufträgen zu Rechtsstreitigkeiten führt, und das ebenfalls erst kürzlich grundlegend reformiert wurde. Es gewinnt zunehmend an Bedeutung für Kommunen und die mittelständische Bauwirtschaft.

Der im Baurecht tätige Jurist muss auch im oft detailreichen und komplexen Bereich der Bautechnik Kenntnisse mitbringen. Grundlage vieler Rechtsstreitigkeiten sind beispielsweise die Auslegung von Leistungsbeschreibungen oder strittige Nachtragsforderungen.
Besondere Bedeutung kommt der Vertragsgestaltung im Baurecht zu. Für den auf diesem Gebiet beratend tätigen Rechtsanwalt kommt es darauf an, die verschiedenen Baumodelle in besondere Verträge zu fließen. So berät der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht insbesondere im Bereich von Bauverträgen, Generalunternehmer- und Übernehmerverträgen, Baubetreuungs- und Bauträgerverträgen. An der Schnittstelle zur öffetnlichen Hand betreut Linhart, zusätzlich auch Fachanwalt für Verwaltungsrecht, auch städtebauliche Verträge, etwa zum Vorhaben- und Erschließungsplan oder konzipiert städtebauliche Vereinbarungen wie Erschließungsverträge etc.

Zum Baurecht gehören:

  • Gewährleistung / Mangelhaftung (Baumängel usw.)
  • VOB
  • Bauträgerrecht
  • Subunternehmereinsatz (Werklohn, Sicherheiten)
  • Öffentliches Baurecht
  • Architektenrecht
  • Vergaberecht
  • Nachbarrecht

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