Beratungs- und Tätigkeitsspektrum
Rechtsanwalt Jürgen Linhart berät und vertritt Mandanten als Fachanwalt für Verwaltungsrecht, für Bau- und Architektenrecht und für Agrarrecht. Im Kern seiner beratenden Tätigkeit stehen dabei Rechtsfragen rund um Grundstück und Immobilie, so dass auch angrenzende Rechtsgebebiete wie etwa das Erbrecht zu seinem Beratungsspektrum gehören. Zu den immer wiederkehrenden Mandanten von Rechtsanwalt gehören Bauträger, Kommunen, Maklerbüros, Unternehmen auf dem Bausektor oder private „Häuslebauer“, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) oder Erbengemeinschaften sowie kirchliche Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts, Adelshäuser, Forstbetriebe und Landwirte ebenso wie Bürgerinitiativen oder Anliegergemeinschaften. Der Spezialist für alle immobilienrechtlichen Fragestellungen kooperiert stets eng mit Architekten und Planungsbüros sowie mit Steuer- und Unternehmensberatern des jeweiligen Mandanten.
In seinem Beratungsalltag unterstützt RA Linhart Gemeinden und Investoren bei der Baulandentwicklung, berät aber nicht nur im Wohnbau, sondern häufig auch in Fragen der Einzelhandels- und der Innenentwicklung oder bei Vorhaben spezieller Branchen, etwa der Energiewirtschaft oder der Gastronomie. Er begleitet Vergabeverfahren, berät umfassend in der Bauleitplanung und hilft bei der Erlangung schneller und möglichst auflagenfreier Genehmigungen in Abstimmung mit Architekt, Fachplaner und Bauaufsichtsbehörde. Rechtsanwalt Linhart führt die hierzu erforderlichen gerichtlichen Verfahren und betreut für Baubetroffene Nachbarklagen oder wehrt solche für Bauherren oder Gemeinden ab.
Er vertritt vor dem Verwaltungsgericht und schützt die rechtlichen Interessen von Baubeteiligten vor den Baukammern des jeweils zuständigen Land- und Bausenaten des jeweiligen Oberlandesgerichts.
Der Rechts- und dreifache Fachanwalt hilft bei der Gestaltung von Immobilienkauf- oder Überlassungsverträgen und bei gewerblichen Mietverträgen. Auch die typischen Fragen des bauplanungsrechtlichen Außenbereichs sind häufiger Beratungs- und Prozessgegenstand bei Rechtsanwalt Linhart. Er kennt die Besonderheiten des Landpachtrechts und verschiedener Vorkaufsrechtsproblematiken.
Rechtsanwalt Linhart bringt vielfältige Erfahrung in der Konzeption und Realisierung von Projekten des Erneuerbare-Energien-Sektors (Wasserkraft, Geothermie, Photovoltaik, Biomasse) mit und berät Energieunternehmen in allen Fragen der Energiewirtschaft, bei denen häufig auch eine Vertretung vor den Zivilgerichten erforderlich wird, die den Fachanwalt in Spezialverfahren schon bis zum Bundesgerichtshof (BGH) geführt hat.
Im Immissionsschutz- und Umweltrecht besitzt Rechtsanwalt Linhart besondere Expertise. Bauprojekte werden immer mehr von diesen Rechtsbereichen berührt, was dann sicherer Handhabung im Einzelfall bedarf. Auch Lagerflächen werden in diesem Schnittstellenbereich von u.a. Abfall-, Wasser- und Baurecht zunehmend mehr betroffen.
Stadtwerke und Zweckverbände berät der Jurist auch in der Konzeption von Gebühren- und Beitragssatzungen und –gestaltungen und ist häufig mit Leitungsrechten befasst.
Rund um das Grundstück berät der Fachanwalt für Agrarrecht im Landpachtrecht, in der Planfeststellung, bei drohender Enteignung oder in der Furbereinigung ebenso wie zu den Themen Subvention, Grunddienstbarkeit, Notweg oder umfassend im Nachbarrecht und im Erbrecht, wo Immobilien oft besonderer Handhabung bedürfen. Rechtsanwalt Linhart ist auch als Testamentsvollstrecker tätig.
Als unabhängiger Berater und Prozessvertreter kennt Rechtsanwalt Linhart als Fachanwalt das Verwaltungsrecht nicht nur von der Kommunenseite her, sondern auch aus dem Blickwinkel von Nachbarn, Anliegern, Bürgerinitiativen und Naturschutzverbänden und führt immer wieder auch sog. Verbandsklageverfahren oder vertritt betroffene Vorhabenträger in solchen Verfahren. Die Entscheidungsprozesse der öffentlichen Hand sind aus langjähriger politischer Tätigkeit gut vertraut. Er war in der Kommunalpolitik als Mitglied eines Gemeinderats aktiv und wurde auch in den Kreistag gewählt.
Jürgen Linhart ist als passionierter Violinist musikalisch in mehreren Ensembles aktiv, fördert junge Musiker im Vorstand des Ostbayerischen Jugendorchesters (OJO) und musiziert als Mitglied des Deutschen Juristenorchesters mit Richtern, Staatsanwälten, Verwaltungsjuristen und Kollegen aus der Anwaltschaft.